Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Keine Abhängigkeit der deutschen Umsatzsteuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung von der Besteuerung im Drittland als Empfängerstaat
Die können wie folgt zusammengefasst werden: Zwischen der deutschen Umsatzsteuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung und der Besteuerung im Drittland als Empfängerland besteht keine Konnexität. Die Steuerbefreiung ist jedenfalls zu gewähren.
Die aufgeworfenen Fragen sind für Ausfuhrsachverhalte von erheblicher Praxisrelevanz. Der BFH weist die Revision als unbegründet zurück und folgt dem Finanzgericht in seiner Einschätzung, wonach das Ausstellen gesplitteter Rechnungen – wie im Streitfall – nicht dazu führt, die Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen zu versagen. Hierdurch werde das Vorliegen der gesetzlichen Befreiungsvoraussetzungen in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 UStG nämlich nicht in Frage gestellt. Ausfuhrlieferungen seien gem. § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG unter den in § 6 UStG bezeichneten Voraussetzungen steuerfrei. Hi...