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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 R 3467/18

Gesetze: SGB VI § 43 Abs. 1 a F; SGB VI § 99 Abs. 1 a F; SGB VI § 240; SGB VI § 300 Abs. 2 a F; SGB X § 44

Leitsatz

Leitsatz:

Die Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit ist im Überprüfungsverfahren trotz nachträglichen Nachweises einer bereits vor dem eingetretenen Berufsunfähigkeit nicht möglich, wenn kein nach altem Recht rechtzeitiger Rentenantrag im Sinne von § 99 SGB VI feststellbar ist.

Fundstelle(n):
ZAAAH-55617

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