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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 8 AL 3052/19

Gesetze: SGB III § 146

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Anspruch auf Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von bis zu 6 Wochen entsteht auch dann, wenn der Arbeitslose zu einem Zeitpunkt erkrankt, zu dem er sich mit Zustimmung der Agentur für Arbeit außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhält. Die Leistungsfortzahlung ist in diesem Fall auch nicht auf den Zeitraum der ursprünglich genehmigten Ortsabwesenheit beschränkt.

Fundstelle(n):
PAAAH-55616

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