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Verfahrensrecht | Zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (BMF)
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) veröffentlicht den Entwurf des BMF-Schreibens zur Anwendung der §§ 138d ff. AO (Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen). Das BMF-Schreiben gibt den aktuellen Stand der Erörterungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wieder. Der Diskussionsentwurf ist noch nicht final abgestimmt.
Der 72-seitige Entwurf umfasst u.a.:
Den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich der Meldepflicht.
Hier führt der Entwurf ein Prüfschema auf (Tz. 6).
Tz. 9 definiert die Steuergestaltung und in Tz. 10 wird hierzu ein Beispiel erläutert.
Kennzeichen des § 138e AO.
§ 138e AO enthält die abschließende Aufzählung der Kennzeichen, die einen mitteilungspflichtigen Tatbestand auslösen (Tz. 105).
Mitteilungspflichtig ist...