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Track 07 | Umsatzsteuer: Auswirkungen der sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH bei Ausfuhrlieferungen
Kann der Unternehmer den beleg- und buchmäßigen Nachweis nicht, nicht vollständig oder nicht zeitnah führen, ist nach einem aktuellen BMF-Schreiben unter Berufung auf die EuGH-Rechtsprechung dennoch davon auszugehen, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung erfüllt sind, wenn nach objektiven Kriterien zweifelsfrei feststeht, dass der Gegenstand der Lieferung das Gemeinschaftsgebiet tatsächlich verlassen hat.
Damit kommen wir zur Umsatzsteuer. – Das Bundesfinanzministerium hat sich jüngst ausführlich mit der Frage befasst: Welche Auswirkungen hat die zu innergemeinschaftlichen Lieferungen ergangene sog. Missbrauchsrechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei Ausfuhren? Also bei Lieferungen in Drittstaaten?
Der Europäische Gerichtshof hat zuletzt mehrfach entschieden: Die Missbrauchsrechtsprechung zu innergemeinschaftlichen Lieferungen ist grundsätzlich auch auf Ausfuhrlieferungen zu übertragen. Zugleich hat er aber deutlich gemacht: Bei Vorliegen der materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung kann es unschädlich sein, wenn einzelne formelle Kriterien des Buch- ...