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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 17 | Steuerstundungsmodelle: Abzugsbeschränkung auch bei definitiven Verlusten nicht verfassungswidrig

Das FG Hamburg hat kürzlich entschieden, dass die Verlustabzugsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen nach § 15b EStG auch dann nicht verfassungswidrig ist, wenn die verrechenbaren Verluste definitiv werden, z. B. bei einer Liquidation der Gesellschaft. Obwohl die Verlustabzugsbeschränkung in § 15b EStG bereits seit 2005 anzuwenden ist, ist diese Frage bislang höchstrichterlich nicht geklärt. Hieran wird sich vorerst nichts ändern, denn die Revision wurde nicht eingelegt.

Die Verlustabzugsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen nach § 15b EStG ist nicht verfassungswidrig. Und zwar ausdrücklich auch dann nicht, wenn die verrechenbaren Verluste definitiv werden, z. B. bei einer Liquidation der Gesellschaft. Oder dann, wenn ein Anleger aus dem Fonds ausscheidet. – Das hat kürzlich das FG Hamburg geurteilt.

Die Beschränkung der Verlustverrechnung bei Steuerstundungsmodellen auf Einkünfte aus derselben Beteiligung sei – so das Finanzgericht – zur Verhinderung von Missbräuchen und zur Lenkung des Investitionsverhaltens der Steuerpflichtigen gerechtfertigt. Eine einschränkende Auslegung der Vorschrift in den Fällen, in denen die verrechenbaren Verluste endgültig werden, halten di...