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Track 16 | Gesamtrechtsnachfolge: Kein Übergang von negativen Vermietungseinkünften aus Drittstaaten auf Erben
Verbliebene negative Einkünfte des Erblassers aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz (also einem Drittstaat) i.S. des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a, Satz 5 EStG gehen nicht im Wege der Erbfolge auf den Erben über. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und der Revision des Finanzamts gegen eine anderslautende (steuerzahlerfreundliche) Entscheidung des FG Düsseldorf stattgegeben.
In unserer Mai-Ausgabe 2017 hatten wir Sie über eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung des FG Düsseldorf informiert. Zum Übergang von gesondert festgestellten Verlusten aus Drittstaaten auf die Erben – nach § 2a EStG.
Absatz 1 dieser Vorschrift beschränkt den Ausgleich und Abzug von Verlusten mit Bezug zu Drittstaaten. Diese Verluste werden – wenn nicht die prominente Ausnahme des Absatzes 2 für aktiv tätige Betriebsstätten in Drittstaaten einschlägig ist – in einer sehr engen Schedule quasi eingesperrt. Ein Ausgleich ist in den meisten Fällen nur mit positiven Einkünften der jeweils selben Art und aus demselben Staat möglich. Ein Abzug nach § 10d EStG wird versagt. Soweit der Ausgleich in diesen Grenzen nicht gelingt, mindern solche Verluste nur die positiven Einkünfte der jeweil...