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NWB Nr. 33 vom Seite 2489

Geändertes Arbeitnehmer-Entsendegesetz verbessert die Situation ausländischer Arbeitnehmer

Anpassung an Vergütungsstandards, Vorgaben für Unterkünfte, Langzeitentsendungen u. a.

Gerald Eilts

Am hat das EU-Parlament eine überarbeitete Fassung der Entsenderichtlinie verabschiedet. Die EU-Mitgliedstaaten mussten deren Änderungen bis spätestens in nationales Recht umsetzen. Kurz vor Toresschluss ist Deutschland die Umsetzung geglückt. Der Bundestag hat am das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen v. “ beschlossen und der Bundesrat dem Gesetz am zugestimmt. Nach seiner Verkündung am (BGBl 2020 I S. 1657) ist es tatsächlich am in Kraft getreten (Art. 3 Abs. 1). In erster Linie werden Änderungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) v.  (BGBl 2009 I S. 799), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege vom (BGBl 2019 I S. 1756), vorgenommen ( NWB PAAAD-27336). Hier der Inhalt im Überblick:

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Anpassung von Vergütungsstandards

Ausländische Arbeitnehmer müssen künftig nach den gleichen Bedingungen beschäftigt werden wie ihre einheimischen Kollegen. Das betrifft insbesondere einheitliche Entlohnungs...