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FG Rheinland-Pfalz | Abzugsfähigkeit ausländischer Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben im Inland
Vor dem Hintergrund unionsrechtlicher Grundsätze und der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache „Bechtel“ können in Luxemburg gezahlte Pflegeversicherungsbeiträge im Inland als Sonderausgaben steuerlich zu berücksichtigen sein.
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b EStG sind Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zwar als Sonderausgaben abziehbar. Sie dürfen jedoch nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Davon gibt es wieder eine Rückausnahme, nämlich wenn der Beschäftigungsstaat keinerlei steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Besteuerung von Einnahmen zulässt (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c EStG). Der im Inland wohnende Kläger erzielte im Streitjahr 2017 Einkünfte aus einer nichtselbständigen [i]Vorsorgeaufwendungen müssen im Tätigkeitsstaat oder im Wohnsitzstaat abziehbar seinTätigkeit in Luxemburg. Seinen Angaben in der Einkommensteuererklärung fol...BGBl 2018 I S. 2338, 2340