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1. Teil: Sicher ist sicher – Sicherheiten beim Lieferantenkredit und (verstärktem) Personalkredit
Wenn der Unternehmer seinem Kunden ein Zahlungsziel einräumt oder die Bank ihrem Kunden ein Darlehen gewährt, ist damit immer ein gewisses Kreditrisiko verbunden. Es besteht immer das Risiko, dass der Kredit nicht oder nur teilweise zurückgezahlt wird, sodass dem Kreditgeber ein Verlust an Kapital und Zinsen entsteht. Um dieses Risiko möglichst gering zu halten, wird der Kreditgeber eine Kreditprüfung vornehmen und versuchen, den Zahlungsausfall absichern. Dazu stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung.
Für die bessere Lesbarkeit des Textes wird auf die Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter (m/w/d).
Absicherung gegen Zahlungsausfall bei Lieferantenkrediten
Ein Lieferantenkredit ist ein Kredit, den ein Lieferant seinem Kunden durch die Gewährung des Zahlungsziels für Rechnungen einräumt. Damit gehört der Lieferantenkredit zu den Warenkrediten. Auf den ersten Blick erscheint diese Art des Kredits, der häufig auch als Händlerkredit bezeichnet wird, nicht als Kredit, sondern als Gewährung eines Zahlungsaufschubs. Nach § 271 BGB kann der Gläubiger grundsätzlich sofort die Zahlung der Rechnung verlangen. Ver...