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SteuerStud Nr. 9 vom Seite 581

Besteuerung der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen

Konventionell angetriebene Kfz sowie Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge

Anita Käding

Vordringlich aus Klimaschutzgründen, aber auch zur Förderung der – insbesondere deutschen – Autoindustrie wird der Absatz von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen mit Kaufprämien bezuschusst. Hinzu kommt eine Förderung über eine geringere Privatnutzungsbesteuerung in der Ertragsteuer. Dieser stetig zunehmende Förderwille der Bundesregierung führt nun dazu, dass quasi jährlich eine neue Rechtslage für die Besteuerung der Privatnutzung gilt. Zudem bestehen für jeden VZ unterschiedliche Regelungen nebeneinander, die abhängig sind vom Anschaffungs- bzw. Überlassungszeitpunkt, der Leistungskapazität der Batterie, dem Schadstoffausstoß oder der rein elektrisch angetriebenen Reichweite des Fahrzeugs. Dies sorgt für ein hohes Maß an Komplexität. Die Privatnutzungsbesteuerung von Firmenwagen ist auch seit jeher ein Klassiker in der StB-Prüfung. Des Weiteren bietet eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in der letzten Zeit neuerlich Anlass, diesen Themenkomplex abzuprüfen. Diese Fallstudie veranschaulicht daher die Privatnutzungsbesteuerung von konventionell angetriebenen Kfz und Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen für die VZ 2019 und 2020 für die Ertragsteuer un...