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Corona | Kurzarbeitergeld für UG-Geschäftsführer (SG)
Auch für Geschäftsführer einer haftungsbeschränkten Unternehmensgesellschaft (UG) kann grundsätzlich Kurzarbeitergeld gewährt werden. Das Sozialgericht Speyer hatte im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über die Gewährung von Kurzarbeitergeld für einen UG-Geschäftsführer eines Tourismus- und Sportunternehmens zu entscheiden, welches aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht ist (SG Speyer, Az. S 1 AL 134/20).
Sachverhalt: Die Antragsgegnerin vertrat die Auffassung, Kurzarbeitergeld könne für den Geschäftsführer der GmbH nicht gewährt werden, weil er die Geschicke des Unternehmens leite und es gerade seine Aufgabe sei neue Kunde zu finden und Kurzarbeit zu vermeiden.
Das SG Speyer hat dem Antrag indes im Wege der ...