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Veräußerung eines Mobilheims löst Grunderwerbsteuer aus
„Kleinwochenendhaus“ ist als Gebäude auf fremdem Grund und Boden anzusehen
[i]Geißler, Grunderwerbsteuer, infoCenter, NWB EAAAB-14435 Das FG Münster beurteilt die Übertragung eines Mobilheims als grunderwerbsteuerpflichtig ( GrE,F, Rev. nicht zugelassen).
I. Ist ein Mobilheim ein Gebäude?
[i]SachverhaltDie Klägerin hatte im Jahr 2018 ein „Kleinwochenendhaus“ auf einem Pachtgrundstück inklusive Zubehör für 10.000 € erworben und sich zudem verpflichtet, mit dem Grundstückseigentümer einen Pachtvertrag abzuschließen. Über das Haus existiert ein vom Deutschen Mobilheim Verband e.V. ausgestellter „Mobilheimbrief“, der u. a. eine Fahrgestellnummer und die Maße des Hauses sowie dessen Gewicht verzeichnet. Das Mobilheim steht auf Holzbalken und ist an die Kanalisation sowie das Stromnetz angeschlossen. Im zehnjährigen Pachtvertrag verpflichtete sich die Klägerin u. a., den Verpächter bei einer Veräußerung des Hauses zu informieren, damit dieser entscheiden könne, mit wem er einen neuen Pachtvertrag abschließt. Die Klägerin zog in das Haus ein und meldete dort ihren Wohnsitz an. Das Finanzamt legte eine Bemessungsgrundlage von 9.000 € (Kaufpreis abzgl. 1.000 € für Inventar) zugrunde und unterwarf den gesamten Vorgang der Grunderwerbsteuer. Hiergegen wandte die...