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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 640

Abgeltungsteuer

Das besondere Steuerregime für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Dr. Martin Weiss

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG sind seit dem Jahr 2009 durch zahlreiche Besonderheiten gekennzeichnet. Diese werden allgemein unter dem Schlagwort „Abgeltungsteuer“ zusammengefasst. Dabei geht es nicht nur um einen besonderen, linearen Steuersatz von 25 %, sondern auch um zahlreiche damit zusammenhängende Regelungen, insbesondere die namensgebende Abgeltungswirkung der Kapitalertragsteuer. § 32d EStG – als eines der Kernstücke der Abgeltungsteuer – spielt auch im StB-Examen eine wichtige Rolle. Daher wird diese Norm im Gesamtgefüge des Einkommensteuersystems ausführlich betrachtet. Der Fokus liegt dabei auf den in der StB-Prüfung besonders gerne gefragten Beteiligungseinkünften unter § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Das Schaubild des Autors „Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung bei Ausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG)“, SteuerStud 10/2020 S. 623, NWB NAAAH-54568, ergänzt den nachfolgenden Beitrag.

I. Hintergrund

Im StB-Examen spielen Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG eine große Rolle. Insbesondere Beteiligungserträge sind in zahlreichen Konstellationen und mit ganz unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen in den Aufgaben der vergangenen Jahre vertreten gewesen. Dabei werden häufig die...