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Gesetzgebung | BMF legt Entwurf für JStG 2020 vor
Das BMF hat am einen Entwurf für das Jahressteuergesetz 2020 vorgelegt (JStG 2020). Regelungsbedarf ergab sich insbesondere durch notwendige Anpassungen an EU-Recht sowie als Reaktion auf die BFH-Rechtsprechung.
Die wichtigsten Punkte des Entwurfs im unternehmerischen Bereich sind:
(1) [i]Zahlreiche Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag Investitionsabzugsbetrag (IAB):
Nach § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG-E soll keine mindestens 90%ige betriebliche Nutzung mehr erforderlich sein, sondern eine mehr als 50%ige betriebliche Nutzung genügen.
Außerdem soll sich der IAB auf 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten belaufen können (bislang: 40 %).
Weiterhin soll die Betriebsvermögensgrenze von bislang 235.000 € für Bilanzierer wegfallen und statt dessen für alle Gewinnermittlungsarten eine Gewinngrenze von 125.000 € gelten (§ 7g Abs. 1 Satz 2 ...