Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsverhältnisses
Soll der Geschäftsführeranstellungsvertrag fristlos gekündigt werden, werden hohe Anforderungen an den „wichtigen Grund“, welcher eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, gestellt. Zur Begründung einer solchen Kündigung bedarf es besonderer Umstände, die ausnahmsweise das Abwarten der regulären Kündigungsfrist unzumutbar erscheinen lassen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Die Erklärung der Kündigung
[i]ZugangUm wirksam zu werden, muss die Kündigung erklärt werden und die entsprechende Erklärung dem Erklärungsempfänger zugehen (vgl. § 130 Abs. 1 BGB). Ist der betroffene Geschäftsführer bei Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung anwesend, fällt die Erklärung mit dem Gesellschafterbeschluss zusammen und wird unmittelbar durch Unterzeichnung des Protokolls wirksam. Ist der Geschäftsführer nicht anwesend, muss ihm die Erklärung und [i]Zurückweisung der Kündigungdie Bevollmächtigung des Vertreters der Gesellschafter im Original mit allen Unterschriften übermittelt werden. Ansonsten kann er die Kündigung sofort zurückweisen. Tut er dies, ist die Kündigung unwirksam.
Kündigungsgründe und Einhaltung der Erklärungsfrist
[i]Abwägung aller UmständeOb ein wichtiger Grund zur Kündigung (vgl. § 626 Abs. 1 BGB) vorliegt, wird von der Rech...