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In eigener Sache | Die Überbrückungshilfe im neuen Corona-Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket
Im Beitrag von Prof. Dr. Ralf Jahn, NWB 29/2020 S. 2174 bedürfen einige Aussagen der Aktualisierung, nachdem das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zwischenzeitlich Bedingungen für die Gewährung von Überbrückungshilfe geändert hat. Dies gilt u. a. für die Antragsberechtigung (Ziff 1.1 FAQ). Bis zum Update des Beitrags verweist die Redaktion in Zweifelsfällen auf den FAQ-Katalog des BMWi.