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Erbschaftsteuer – Familienheim bei Mehrfachwohnsitz des Erblassers (FG)
Die Zuwendung einer durch den Erblasser genutzten Zweitwohnung oder Ferienwohnung ist nicht nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG steuerbefreit. Die Nutzung einzelner Räume einer Wohnung durch den Erblasser zu bestimmten begrenzten Zwecken bestimmt diese nicht zum Familienheim i. S. von § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG, wenn sein wesentlicher und hauptsächlicher Lebensmittelpunkt anderweitig zu verorten ist. Mögen die großzügigen Vermögensverhältnisse eines Erblassers dessen häufigen Wechsel zwischen mehreren, gleichzeitig und nebeneinander unterhaltenen Wohnsitzen auch erlauben, so führt dies dennoch selbst dann nicht zu einer Vervielfältigung des Begriffs des Familienheims i. S. von § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG, wenn die für die Bestimmung des Lebensmittelpunktes entscheidenden Kriterien der Frequenz und Dauer des jeweiligen Aufenthaltes, der familiären Beziehungspflege, der In...