Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Corona | Kein Vollstreckungsschutz für Insolvenzverfahren vor Corona (FG)
Das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (CoVInsAG) i.V.m. dem :002 zielt auf aktuell drohende Insolvenzreife ab und begründet daher keinen Anspruch darauf, dass bereits bestehende und fortwirkende Maßnahmen aufgehoben werden ().
Sachverhalt: Eine GbR, welche ein gepachtetes Gastronomieobjekt betrieb, hatte beim FA den Antrag gestellt, ihr gegenüber vorgenommene Vollstreckungsmaßnahmen einzustellen, zu denen auch die Stellung eines Insolvenzantrags gehörte. Sie sei von der COVID-19-Pandemie betroffen und das Ziel des Insolvenzverfahrens sei gewesen, d...