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NWB BB 8/2020 S. 234

Befristete MwSt-Senkung: Im Handel auch pauschale Rabatte möglich

Normalerweise müssen Einzelhändler ihren Kunden die Preise einzeln inklusive Mehrwertsteuer und anderer Preisbestandteile angeben. Im Rahmen der Mehrwertsteuersenkung vom an, dürfen Händler unter bestimmten Bedingungen Kunden aber auch pauschale Rabatte anbieten und können auf eine Veränderung der Preise bei einzelnen Produkten verzichten.

Pauschale Rabatte sind möglich, wenn diese z. B. bis zum Jahresende befristet sind, es sich um generelle Preisnachlässe handelt und das durch Werbung bekannt gemacht wird. Diese Möglichkeit besteht für das gesamte Sortiment oder auch nur für Teile des Produktportfolios. Händler können die Reduktion der Preise daher auch an der Kasse pauschal vornehmen, z. B. 2,5 % bei Artikeln mit dem regulären Mehrwertsteuersatz und 1,9 % bei allen anderen Arti...