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NWB BB 8/2020 S. 233

Medizinische Ausrüstung: Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer

Die EU-Kommission hat aufgrund von Anträgen einiger Mitgliedstaaten entschieden, dass die Einfuhr von medizinischer Ausrüstung aus Nicht-EU-Ländern rückwirkend zum sowohl von Zöllen als auch von der Mehrwertsteuer befreit ist. Ziel ist es, im Kampf gegen die Corona-Krise die finanzielle Belastung von Ärzten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu verringern. Die Regelung gilt zunächst für sechs Monate.