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Kürzungsschädliche Vermietung von Betriebsvorrichtungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2302Der BFH hat bereits mit drei Urteilen v. entschieden, dass die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen grundsätzlich ausscheidet. Nun hat er sich erneut in zwei Urteilen zur kürzungsschädlichen Vermietung von Betriebsvorrichtungen geäußert. Im Urteil v. - III R 34/17 (NWB HAAAH-46483) gibt er mietvertraglichen Regelungen zu Betriebsvorrichtungen steuerrechtliche Wirksamkeit und präzisiert darüber hinaus mit Urteil v. - III R 36/17 (NWB DAAAH-47679) die Voraussetzungen der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.
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– ausdrücklich nicht vom Mietvertrag erfasste Betriebsvorrichtungen
[i]Zivilrechtliche Wirksamkeit grds. auch steuerrechtlich gebilligtVertragliche Vereinbarungen hatten vorgesehen, dass Betriebsvorrichtungen nicht mitvermietet seien. Insbesondere war ausdrücklich geregelt, dass zwar der gesamte Grundbesitz nebst wesentlichen Bestandteilen, nicht jedoch Zubehör und Betriebsvorrichtungen i. S. des § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG mitvermietet werden sollten. Solchen zivilrechtlich wirksamen Vereinbarungen billigte der BFH grundsätzlich auch steuerrechtliche Wirksamkeit zu. Das ist die Quintessenz des Bespr...