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Umsatzsteuer | Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers sowie Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer
Mit Schreiben v. hat das BMF zur Anwendung diverser BFH-Urteile zur postalischen Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers sowie zur Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer Stellung genommen und den UStAE in Abschnitt 14.5 Abs. 2 sowie Abschnitt 15.2a Abs. 2 UStAE entsprechend angepasst.