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Umsatzsteuer | Nach EuGH muss erfolgloser Unternehmer die Vorsteuer berichtigen
Der EuGH bejaht eine Pflicht des erfolglosen Unternehmers zur Vorsteuerberichtigung, wenn er im Berichtigungszeitraum entgegen seiner Erwartung keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze [i] BFH, Beschluss v. 27.3.2019 - V R 61/17 NWB TAAAH-13855 ausführen kann, sondern ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze erbringt. Eine Vorsteuerberichtigung würde hingegen unterbleiben, wenn gar keine Umsätze mehr erzielt werden könnten.
Die Klägerin betrieb ein Altenheim und erzielte hieraus umsatzsteuerfreie Umsätze gem. § 4 Nr. 16 UStG. Sie baute 2003 eine Cafeteria [i]Umsatzsteuerpflichtige Umsätze blieben aus, die sowohl den Heimbewohnern als auch Gästen zur Verfügung stehen sollte. Dabei ging die Klägerin davon aus, dass die Cafeteria zu 10 % von den Heimbewohnern genutzt werden würde, also umsatzsteuerfrei, und zu 90 % von auswärtigen Gästen, also umsatzsteuerpflichtig. Daher mac...