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OLG München Beschluss v. - 31 Wx 455/19

Gesetze: BGB § 2227

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Miterbe, dessen Anteil der Testamentsvollstreckung unterliegt, kann sowohl einen Antrag auf Entlassung eines Testamentsvollstreckers betreffend seinen eigenen der Testamentsvollstreckung unterworfenen Erbanteil als auch betreffend einen Erbanteil eines weiteren Miterben stellen, der ebenfalls von der Testamentsvollstreckung umfasst ist. (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats = ).

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 8 Nr. 35
NJW-RR 2020 S. 1084 Nr. 18
FAAAH-53898

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