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BFH  - VI R 29/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 33

Rechtsfrage

Sind Aufwendungen von Eltern für die Strafverteidigung ihres volljährigen Kindes, wenn es sich um ein innerlich noch nicht gefestigtes, erst heranwachsendes Kind handelt, dessen Verfehlung strafrechtlich noch nach dem Jugendstrafrecht geahndet werden kann, nach Einfügung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG weiterhin als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen?

Außergewöhnliche Belastung; Dritter; Jugendschutz; Kind; Sittliche Verpflichtung; Strafverteidigungskosten

Fundstelle(n):
BFH/PR 2023 S. 13 Nr. 1
BFH/PR 2023 S. 13 Nr. 1
UAAAH-53828

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