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Berufsrecht | Änderung berufsrechtlicher Vorschriften im Hinblick auf die EU-Erweiterung und die Schweiz
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland und weiterer berufsrechtlicher Vorschriften für Rechts- und Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer v. ist im BGBl 2003 I S. 2074 verkündet worden. Mit dem Gesetz werden Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus den neuen EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz unter bestimmten – schon bisher für Berufsangehörige aus den EU-Mitgliedstaaten bzw. den EWR-Staaten geltenden – Voraussetzungen zur Berufsausübung im Inland zugelassen. Weitere Änderungen betreffen die gegenseitige Anerkennung von Diplomen, Ausbildungszeiten und Prüfungszeugnissen.