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Sozialversicherung | Sachbezugsverordnung 2004
Die VO zur Änderung der Sachbezugsverordnung und der Beitragsüberwachungsverordnung v. ist BGBl 2003 I S. 2103 bekannt gemacht worden und tritt am in Kraft. Danach beträgt der Gesamtsachbezugswert in den alten Bundesländern 389,45 €. Aufgrund der besonderen Festsetzung der Sachbezugswerte für freie Unterkunft und freie Wohnung beträgt er in den neuen Bundesländern 371,75 €. Wir werden über die neuen Sachbezüge in gewohnter Weise in den NWB berichten.