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Umsatzsteuer | Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers/Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer (BMF)
Das BMF hat zur Anwendung diverser BFH-Urteile zur postalischen Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers sowie zur Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer Stellung genommen und des UStAE entsprechend angepasst ( :001).
Hintergrund: Der BFH hat in seinen , BStBl II S. 800, und v. , BStBl II S. 809, sowie , BStBl II S. 806 (vgl. Online-Nachricht v. NWB FAAAG-90286) in Änderung seiner vorherigen Rechtsprechung entschieden, dass eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung nicht voraussetzt, dass die wirtschaftliche Tätigkeit des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt wird, die in der von ihm ausgestell...