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Lieferungen über ein Konsignationslager
Zum wurde mit Art. 17a MwStSystRL eine EU-weit geltende Vereinfachungsregelung eingeführt. In Deutschland wurde diese mittels § 6b UStG umgesetzt. Die Umsetzung der Neuregelung bedarf einer klaren Struktur, der Klärung von Vor- und Anwendungsfragen sowie des Austausches zwischen Lieferer und Erwerber.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Grundidee der Vereinfachungsregelung
Die Vereinfachungsregelung regelt die Einlagerung und die spätere Lieferung aus einem Konsignationslager, das sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem Abgangsland der Ware befindet – unter Vermeidung der umsatzsteuerrechtlichen Registrierung. Kernelemente der Regelung sind:
- Die gesetzlich fingierte Nichtsteuerbarkeit der Bestückung des Lagers vermeidet umsatzsteuerrechtliche Registrierungs- und Deklarationspflichten im EU-Mitgliedstaat des Konsignationslagers. 
- Es werden eine innergemeinschaftliche Lieferung des Lieferers im Abgangsland und ein innergemeinschaftlicher Erwerb des Abnehmers im Bestimmungsland im Zeitpunkt der Entnahme der Ware aus dem Konsignationslager gesetzlich fingiert. 
- Die Neuregelung geht mit Aufzeichnungs- und Meldepflichten einher. 
- Die Regelung gilt nur...