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IWB Nr. 15 vom

Lieferungen über ein Konsignationslager

Dr. Carsten Höink

Zum wurde mit Art. 17a MwStSystRL eine EU-weit geltende Vereinfachungsregelung eingeführt. In Deutschland wurde diese mittels § 6b UStG umgesetzt. Die Umsetzung der Neuregelung bedarf einer klaren Struktur, der Klärung von Vor- und Anwendungsfragen sowie des Austausches zwischen Lieferer und Erwerber.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Grundidee der Vereinfachungsregelung

Die Vereinfachungsregelung regelt die Einlagerung und die spätere Lieferung aus einem Konsignationslager, das sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem Abgangsland der Ware befindet – unter Vermeidung der umsatzsteuerrechtlichen Registrierung. Kernelemente der Regelung sind:

  • Die gesetzlich fingierte Nichtsteuerbarkeit der Bestückung des Lagers vermeidet umsatzsteuerrechtliche Registrierungs- und Deklarationspflichten im EU-Mitgliedstaat des Konsignationslagers.

  • Es werden eine innergemeinschaftliche Lieferung des Lieferers im Abgangsland und ein innergemeinschaftlicher Erwerb des Abnehmers im Bestimmungsland im Zeitpunkt der Entnahme der Ware aus dem Konsignationslager gesetzlich fingiert.

  • Die Neuregelung geht mit Aufzeichnungs- und Meldepflichten einher.

  • Die Regelung gilt nur...