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Einkommensteuer | Fahrvergünstigungen für Ruhestandsbeamte als Versorgungsbezüge
Mit Urteil v. entschied der BFH, dass Fahrvergünstigungen für Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens Versorgungsbezüge sind, da sie keine Gegenleistung für Dienstleistungen des Ruhestandsbeamten darstellen, die im gleichen Zeitraum geschuldet und erbracht werden. Dies gilt auch, wenn die Fahrvergünstigungen aufgrund eines vor Erreichens der Altersgrenze abgeschlossenen privatrechtlichen Vertrags geleistet werden. Nach Auffassung des BFH setzen solche Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen wegen Erreichens einer Altersgrenze i. S. von § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG voraus, dass der Steuerpflichtige wegen Erreichens der Altersgrenze von der Verpflichtung zu Dienstleistungen entbunden ist.
Das Urteil vermittelt Einblicke in die unterschiedliche Besteuerung von Ruhegehaltsbezügen, die ...