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StuB 14/2020 S. 569

Umsatzsteuer | Zum ermäßigten Umsatzsteuersatz in der Gastronomie

Aus der Praxis sind Fragen zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen mit der Ausnahme der Abgabe von Getränken vom bis zum gem. § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG gestellt worden. Das BMF hat hierzu ein Schreiben vom - III C 2 - S 7030/20/10006 :006 NWB MAAAH-52675 veröffentlicht.

Das BMF führt aus:

  • Für die befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken ist es nicht zu beanstanden, wenn zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises von sog. Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken (z. B. Buffet, All-Inclusive-Angeboten) der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt wird (hierzu wird in Abschnitt 10.1 UStAE Abs. 12 eingefügt).

  • Es wird ...