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Erhöhung der Bemessungsgrundlagenhöchstgrenze
Das BMF weist aktuell auf die Erhöhung der Bemessungsgrundlagenhöchstgrenze der Forschungszulage hin (vgl. dazu Eichholz, StuB 2020 S. 539 NWB TAAAH-52249, in dieser Ausgabe).
Hintergrund: Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde in § 3 Abs. 5 FZulG die maximale jährliche Bemessungsgrundlage für die förderfähige Aufwendungen, die nach dem und vor dem entstanden sind, von 2 auf 4 Mio. € erhöht.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Förderfähige Aufwendungen, die vor dem entstanden sind, sind somit bis zu einer maximalen Bemessungsgrundlage von 2 Mio. € förderfähig. Entstehen beim Anspruchsberechtigten nach dem weitere förderfähige Aufwendungen, erhöht sich die Bemessungsgrundlagenhöchstgrenze auf 4 Mio. €, d. h. dass im Jahr 2020 weitere förderfähige Aufwend...