EGBGB Anlage 3 (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3
Satz 1)
Anlage 3 (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1)
Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen mit Ausnahme von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten und Immobiliarförderdarlehensverträgen [1]
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Widerrufsbelehrung | ||
Abschnitt 1 | ||
Widerrufsrecht | ||
Sie können Ihre
Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von
Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die
Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie
alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten
Informationen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief,
Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften
Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: [1] | ||
Abschnitt 2 | ||
Für
den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen
| ||
[2] | ||
Die Informationen im
Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben: | ||
1. | die Identität des
Unternehmers; anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem
der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder
gleichwertige Kennung; | |
2. | die
Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers und die für seine Zulassung zuständige
Aufsichtsbehörde; | |
3. | die
Identität des Vertreters des Unternehmers in dem Mitgliedstaat der Europäischen
Union, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, wenn es einen solchen
Vertreter gibt, oder einer anderen gewerblich tätigen Person als dem
Unternehmer, wenn der Verbraucher mit dieser Person geschäftlich zu tun hat,
und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber dem Verbraucher tätig
wird; | |
4. | zur Anschrift | |
a) | die ladungsfähige
Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die
Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher maßgeblich ist,
bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder Personengruppen auch den
Namen des Vertretungsberechtigten; | |
b) | jede andere
Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verbraucher und einem
Vertreter des Unternehmers oder einer anderen gewerblich tätigen Person als dem
Unternehmer, wenn der Verbraucher mit dieser Person geschäftlich zu tun hat,
maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder
Personengruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten; | |
5. | die wesentlichen
Merkmale der Finanzdienstleistung sowie Informationen darüber, wie der Vertrag
zustande kommt; | |
6. | den Gesamtpreis der
Finanzdienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile
sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer
Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher
eine Überprüfung des Preises ermöglicht; | |
7. |
gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten sowie einen Hinweis auf
mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt
oder von ihm in Rechnung gestellt werden; | |
8. | den
Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die
wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit
speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem
Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass
in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige
Erträge sind; | |
9. | eine
Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen,
beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere
hinsichtlich des Preises; | |
10. | Einzelheiten
hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung; | |
11. | alle
spezifischen zusätzlichen Kosten, die der Verbraucher für die Benutzung des
Fernkommunikationsmittels zu tragen hat, wenn solche zusätzlichen Kosten durch
den Unternehmer in Rechnung gestellt werden; | |
12. | das Bestehen oder
Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der
Ausübung, insbesondere Name und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der
Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich
Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs für
die erbrachte Leistung zu zahlen hat, sofern er zur Zahlung von Wertersatz
verpflichtet ist (zugrunde liegende Vorschrift:
§ 357b des Bürgerlichen
Gesetzbuchs); | |
13. | die
Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig
wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat; | |
14. | die
vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger
Vertragsstrafen; | |
15. | die Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von
Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Vertrags zugrunde legt; | |
16. | eine
Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das
zuständige Gericht; | |
17. | die Sprachen, in denen
die Vertragsbedingungen und die in dieser Widerrufsbelehrung genannten
Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der
Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation
während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen; | |
18. | den Hinweis, ob der
Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem
der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und gegebenenfalls dessen
Zugangsvoraussetzungen; | |
19. | das
Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen, die weder
unter die gemäß der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates vom
über Einlagensicherungssysteme (ABl. L
173 vom
, S. 149; L 212 vom
, S. 47; L 309 vom
, S. 37) geschaffenen
Einlagensicherungssysteme noch unter die gemäß der Richtlinie 97/9/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
über Systeme für die Entschädigung der Anleger (ABl L 84 vom
, S. 22) geschaffenen
Anlegerentschädigungssysteme fallen. | |
Abschnitt 3 | ||
Widerrufsfolgen | ||
Im Fall eines
wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren. [3] Sie sind zur
Zahlung von Wertersatz für die bis zum
Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer
Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich
zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der
Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von
Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen
Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen
müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt
vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren
ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr
Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung
von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns
mit deren Empfang. | ||
[4] | ||
[5] | ||
[6] | ||
[7] | ||
[8] | ||
(Ort), (Datum),
(Unterschrift des Verbrauchers) [9] |
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Gestaltungshinweise: | |
[1] | Einsetzen: Namen/Firma
und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten. Zusätzlich können
angegeben werden: Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher
eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine
Internetadresse. |
[2] | Die unter den
Nummern 3, 4 Buchstabe b, den Nummern 7, 8, 9, 11, 13, 14, 16
und 19 aufgelisteten und kursiv gedruckten Informationen sind
nur dann in die Widerrufsbelehrung aufzunehmen, wenn sie für
den vorliegenden Vertrag einschlägig sind. Der Kursivdruck
ist dabei zu entfernen. Eine Information ist auch dann vollständig aufzunehmen,
wenn sie nur teilweise einschlägig ist, beispielsweise, wenn bei Nummer 7 nur
zusätzliche Kosten, nicht aber weitere Steuern, die nicht über den Unternehmer
abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden, anfallen. Werden
Informationen gemäß der vorstehenden Vorgabe nicht aufgenommen, so ist die
fortlaufende Nummerierung entsprechend anzupassen (wird beispielsweise Nummer 8
nicht übernommen, so wird Nummer 9 zu Nummer 8 etc.). Wird bei Nummer 4
Buchstabe b nicht übernommen, so entfällt bei Buchstabe a im Text der Buchstabe
„a)“ sowie die Überschrift „zur Anschrift“. Die
letzte in der Widerrufsbelehrung aufgenommene Information soll mit dem
Satzzeichen „.“ abschließen. |
[3] | Bei der Vereinbarung
eines Entgelts für die Duldung einer Überziehung im Sinne des
§ 505 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs (BGB) ist hier Folgendes
einzufügen: „Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzahlung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben.“ |
[4] | Bei einem Vertrag über
eine entgeltliche Finanzierungshilfe, der von der Ausnahme des
§ 506
Absatz 4 BGB erfasst ist, gilt Folgendes:
|
[5] | Bei Anwendung der
Gestaltungshinweise [6] oder [7] ist hier folgende Unterüberschrift
einzufügen: |
„Besondere Hinweise“. | |
[6] | Wenn ein verbundenes
Geschäft (§ 358 BGB)
vorliegt, ist für finanzierte Geschäfte der nachfolgende Hinweis
einzufügen: „Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der finanzierte Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.” Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts ist Satz 2 des vorstehenden Hinweises wie folgt zu ändern: „Dies ist nur anzunehmen, wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind oder wenn der Darlehensgeber über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinaus Ihr Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördert, indem er sich dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu eigen macht, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts Funktionen des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig begünstigt.“ |
[7] | Wenn ein
zusammenhängender Vertrag (§ 360 BGB) vorliegt, ist der nachfolgende
Hinweis einzufügen: „Bei Widerruf dieses Vertrags sind Sie auch an einen mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.“ |
[8] | Wird für einen Vertrag
belehrt, der auch einen Vertrag über die Erbringung von Zahlungsdiensten
betrifft, für den in Anlage 3a und/oder in Anlage 3b des
EGBGB ein Muster für eine
Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt wird, so sind die jeweils
zutreffenden Ergänzungen aus den Mustern für die Widerrufsbelehrung zu
kombinieren. Soweit zu kombinierende Ergänzungen identisch sind, sind
Wiederholungen des Wortlauts nicht erforderlich. |
[9] | Ort, Datum und
Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall sind diese Angaben
entweder durch die Wörter „Ende der Widerrufsbelehrung“ oder durch
die Wörter „(einsetzen: Firma des Unternehmers)“ zu ersetzen. |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAA-76447
1Anm. d. Red.: Anlage 3 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 3483) mit Wirkung v. .