1Anm. d. Red.: Früherer
Fünfter Teil zu Sechstem Teil geworden gem. Gesetz v.
(BGBl I
S. 3822) mit Wirkung v. 23. 12.
2001.
2Anm. d. Red.: §§ 329 bis
336 weggefallen gem. Gesetz v.
(BGBl I
S. 2355) mit Wirkung v. 1. 1.
1986.
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