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RL 77/388/EWG Artikel 1

Abschnitt I: Einleitende Bestimmungen

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten passen ihre gegenwärtige Mehrwertsteuerregelung den Bestimmungen der folgenden Artikel an.

Sie erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, damit die Anpassungsvorschriften so bald wie möglich, spätestens am [1], in Kraft treten.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
KIEHL NAAAA-76443

1Anm. d. Red.: Verlängerung der Frist bis  durch RL 78/583/EWG v. (ABl EG Nr. L 194 S. 16).

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