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FG Münster  v. - 5 K 1152/20

Gesetze: AO § 319; ZPO § 850 ff.; AO § 251

Vollstreckung

Erledigung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung vor Klageerhebung durch Drittschuldnerzahlung

Leitsatz

1) Die Anfechtung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung, die sich vor Klageerhebung durch Drittschuldnerzahlung erledigt hat, ist unzulässig.

2) Eine Fortsetzungsfeststellungsklage einer bereits vor Klageerhebung erledigten Pfändungs- und Einziehungsverfügung ist dann zulässig, wenn der Kläger substantiiert geltend macht, dass das FA gegen ein gesetzliches Vollstreckungsverbot verstoßen hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAH-53365

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