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FG Köln Urteil v. - 14 K 1702/19 EFG 2020 S. 1109 Nr. 16

Gesetze: BGB § 387; InsO § 94; InsO § 95; InsO § 96; EStG § 36; AO § 226

Insolvenz: Aufrechnung

Aufrechnung im Insolvenzverfahren

Leitsatz

1) Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird eine bestehende Aufrechnungslage und ein darauf beruhendes Aufrechnungsrecht nicht berührt.

2) Die Aufrechnung ist auch insoweit zulässig, als die Aufrechnung auf einen Lohnsteuererstattungsanspruch entfällt, der nach § 36 Abs. 1 EStG erst nach Verfahrenseröffnung entsteht.

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 2209 Nr. 40
EFG 2020 S. 1109 Nr. 16
IAAAH-53362

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