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Track 11 | Umsätze: Leistungsaustausch bei Zuschüssen einer Stadt an einen Fremdenverkehrsverein
Leistungen eines Fremdenverkehrsvereins an eine Stadt und einen Regionalverband gegen einen sog. Sachkostenzuschuss, einen sog. Mietkostenzuschuss und einen sog. allgemeinen Zuschuss können nach einer aktuellen Entscheidung des BFH auch dann steuerbare Leistungen sein, wenn die Allgemeinheit Vorteile aus den streitgegenständlichen Leistungen ziehen soll. Für das Vorliegen eines Leistungsaustauschs sei es zudem unerheblich, ob das Entgelt dem Wert der Leistung entspricht.
Es kommt sehr häufig vor, dass die öffentliche Hand an privatrechtliche Unternehmer oder gemeinnützige Organisationen einen Zuschuss gewährt. Für viele Berater ist daher ein aktueller Beschluss des Bundesfinanzhofs interessant. Obwohl es sich „nur” um eine NV-Entscheidung handelt.
Wenn es sich nach der übereinstimmenden Ansicht beider Parteien um einen Zuschuss handelt, unterbleibt oft eine Prüfung auf die umsatzsteuerliche Relevanz. Das kann jedoch schnell nach hinten losgehen. Mandanten ist häufig nicht klar, dass die Bezeichnung eines Entgelts für dessen umsatzsteuerliche Beurteilung keinerlei Bedeutung hat.
Dr. Mirko Wolfgang Brill weist in einer Anmerkung für das NWB-Heft zu Recht...