Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 02-03 | Umzugskosten: Bei der steuerfreien Erstattung sind seit Juni 2020 neue Regeln zu beachten
Das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) hat sich ab grundlegend geändert und damit auch die Grenzen, bis zu denen Arbeitgeber ohne Prüfung im Einzelfall Arbeitnehmern berufsbedingte Umzugskosten steuerfrei erstatten können. Leider ist dabei der Kreis der umziehenden Personen, für die Pauschalen für sonstige Umzugsauslagen steuerlich berücksichtigt werden können, eingeschränkt worden. Erfreuliches gibt es hingegen bei der Umsatzsteuer zu berichten.
Wir beginnen mit zwei Verwaltungsanweisungen zu Umzugskosten. Zur Einkommensteuer und zur Umsatzsteuer. – Was die einkommensteuerliche Anerkennung von Umzugskosten angeht, ist es ein bisschen so wie mit „Dinner for one” an Silvester. Einmal im Jahr veröffentlicht das Bundesfinanzministerium die neuen Pauschalen für die sonstigen Umzugsauslagen und den neuen Höchstbetrag für umzugsbedingte Unterrichtskosten für Kinder. Als ich das aktuelle BMF-Schreiben sah, dachte ich daher zuerst: ”The same procedure as every year.” – Doch das ist keineswegs so. Es hat einige grundsätzliche Änderungen gegeben.
In der Anweisung des Bundesfinanzministeriums heißt es lapidar: „Durch Artikel 7 des Besoldungsstrukturenmoderni...