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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 28 | Erbschaft- und Schenkungsteuer: Steuerbefreiung als Familienheim

Beim Bundesfinanzhof sind zwei Verfahren zur vollständigen Steuerbefreiung für Familienheime bei der ErbSt anhängig. Zum einen zur Frage, ob zur wirtschaftlichen Einheit ‘Familienheim‘ auch ein Garten gehören kann, der in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang zum Gebäude steht. Zum anderen geht es um einen Fall, bei dem der Erbe einer Doppelhaushälfte, der bereits nebenan wohnt, umfangreiche Renovierungsarbeiten vornimmt und erst drei Jahre nach dem Erbfall einzieht.

Die vollständige Steuerbefreiung für Familienheime bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist nicht nur eine sehr großzügige Vergünstigung, sie beschäftigt auch sehr häufig die Finanzgerichte . Wir haben schon oft darüber gesprochen. Jetzt sind wieder zwei Zweifelsfragen beim Bundesfinanzhof neu anhängig.

Im ersten Streitfall war zusammen mit dem begünstigten Gebäude auch ein Garten übertragen worden. Dieser stand in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang zum Gebäude, trug aber eine andere Flurnummer.

Der II. Senat des BFH muss entscheiden: Gehört der Garten mit zur wirtschaftlichen Einheit ‘Familienheim’? Das FG München hat das in erster Instanz verneint. Die...