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NWB Nr. 29 vom Seite 2133

Die Überbrückungshilfe im neuen Corona-Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

Prof. Dr. Ralf Jahn

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2174Die Bundesregierung hat Anfang Juni ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ verabschiedet, das u. a. ein Überbrückungshilfe-Programm des Bundes beinhaltet. Das Programm zielt darauf ab, die Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Freiberuflern zu sichern, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Zielsetzung und Grundlage des Überbrückungshilfe-Programms

[i]Hilfe für besonders von der Krise betroffene KMU in den Monaten Juni–August 2020Zielsetzung der Überbrückungshilfe ist es, Unternehmen oder Freiberuflern aus Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch coronabedingte Auflagen oder Schließungen besonders betroffen sind, für die Monate Juni–August 2020 einen Zuschuss zu ihrer Existenzsicherung zu gewähren. Die Länder setzen das Programm auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund um.

Coronabedingter Umsatzausfall

[i]Umsatzeinbußen im April und Mai 2020 werden zusammen betrachtetVoraussetzung der Überbrückungshilfe ist eine vollständige oder in wesentlichen Teilen erfolgte Einstellung der Geschäftstätigkeit als Folge der Corona-Krise. Dies wird angenommen, wenn der Umsat...