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Einführung objektiver Arbeitszeiterfassung
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Der eine Verpflichtung der Arbeitgeber angenommen, die Arbeitszeit der Beschäftigten verlässlich und transparent zu erfassen. Seither stellt sich die Frage, ob sich aus diesem Judikat eine direkte Verpflichtung der Arbeitgeber ableiten lässt, ein entsprechendes System – soweit noch nicht geschehen – zu implementieren. Ggf. ist es auch allein Aufgabe der nationalen Gesetzgeber, entsprechende gesetzliche Vorschriften zu schaffen, die das Unionsrecht umsetzen.
I. Inhalt der EuGH-Entscheidung
Nach Auffassung des EuGH müssen die Mitgliedstaaten daher Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Ohne ein solches System kann weder die Zahl der vom Arbeitnehmer tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden einschließlich ihrer zeitlichen Lage noch die über die gewöhnliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit (Überstunden) verlässlich ermittelt werden. Anderenfalls wäre es für die Arbeitnehmer äußerst schwierig oder sogar praktisch unmöglich, die ihnen zustehenden Rechte durchzusetzen und tatsächlich in den Genuss der Begrenzung der wöchentlichen Arbeitsz...