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Türkei; | Kündigungsschutzgesetz verabschiedet
Am 15. 3. dieses Jahres soll das umstrittene Kündigungsschutzgesetz in Kraft treten. Der Inhalt des Gesetzes, das in weiten Teilen dem deutschen Recht entspricht, soll den Arbeitnehmerschutz bei Entlassungen dem europäischen Standard anpassen. Mit dem Gesetz sollen willkürliche Entlassungen, die u. a. aufgrund von Gewerkschaftsmitgliedschaft, Rasse, ethnischer oder sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion, politischer Anschauungen oder wegen gerichtlicher Geltendmachung von Arbeitnehmeransprüchen erfolgen, künftig verhindert werden (Bundesarbeitsblatt 1/2003, S. 24).