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Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zum ermäßigten Umsatzsteuersatz in der Gastronomie
Das zu verschiedenen Fragen aus der Praxis zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen mit der Ausnahme von Getränken v. bis zum Stellung genommen. Danach ist es für die befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nicht zu beanstanden, wenn zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises von sog. Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken (z. B. Buffet, All-Inclusive-Angeboten) der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt wird (hierzu wird in Abschnitt 10.1 UStAE Abs. 12 eingefügt). Es wird ebenfalls nicht beanstandet, wenn der in einem Pauschalangebot enthaltene Sammelposten – z. B. Business-Package, Servicepauschale – mit 15 % des Pauschalpreises angesetzt...