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Einkommensteuer | Übertragung von Immobilienvermögen gegen Versorgungsleistungen – Beitrittsaufforderung an das BMF
Mit hat der BFH das BMF aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob wiederkehrende Leistungen im S. 2054Zusammenhang mit einer Übertragung von nicht nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. a bis c EStG n. F. begünstigtem Vermögen grds. als Entgelt (bzw. im Ausnahmefall als Unterhaltsleistung) anzusehen sind (so die Auffassung im BStBl 2010 I S. 227, Rz. 57 und 65) oder gleichwohl als [i]Meier, Versorgungsleistungen, infoCenter, NWB PAAAC-65659 nicht begünstigte (d. h. nicht zum Sonderausgabenabzug berechtigende), aber dem Grunde nach unentgeltliche „Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen“ gelten können.