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BFH 12.03.2020 IV R 9/17, NWB 28/2020 S. 2048

Einkommensteuer | Bewertung der Entnahme von Wärmeenergie

Der entschieden, dass private Nutzungen von Abwärme aus dem gewerblichen Betrieb eines Blockheizkraftwerks mit Biogasanlage zur Erzeugung von in das öffentliche Netz eingespeisten Stroms eine Sachentnahme von Wirtschaftsgütern sind, deren Teilwert i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG den aufzuwendenden „Herstellungs-(Reproduktions-)kosten“ entspricht, höchstens den nach den örtlichen Verhältnissen zu ermittelnden Marktpreisen für die Wiederbeschaffung.

Einordnung:

[i]Schmidt, NWB 27/2019 S. 1964Der BFH hat mit dem Urteil die umstrittene Bewertung der Entnahme von Abwärme, die durch gewerbliche Stromerzeugung mittels eines Blockheizkraftwerks entsteht, grds. geklärt. Es handelt sich danach, wenn die Wärmeenergie bestimmungsgemäß über Wärmemengenzähler an Abnehmer geliefert oder für pri...