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Polen; | Novelle des Zertifizierungsgesetzes
Der polnische Präsident hat das neue Zertifizierungsgesetz nach Billigung durch das Parlament unterzeichnet, das im Jahr 2001 in Kraft treten soll. Hiernach soll künftig für die Markteinführung von zahlreichen Produkten und auch Dienstleistungen nur noch eine Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers ausreichen. Die Produktliste selbst ist erheblich reduziert worden, nach der noch obligatorische Zertifizierungen notwendig sind. Ausländische Testate werden auch nach dem Gegenseitigkeitsprinzip anerkannt. Mit der neuen Regelung leitet Polen einen weiteren Schritt zur Anpassung an EU-Normen ein.