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LSG Bayern Beschluss v. - L 9 AL 236/16

Der Rechtsstreit betrifft die Gewährung höheren Arbeitslosengelds. Der im Jahr 1963 geborene Kläger war beziehungsweise ist bei der Firma C. im Werk A. als Maschinist beschäftigt. Die C. ist einer der größten deutschen Hersteller von Tondachziegeln.

Fundstelle(n):
XAAAH-52949

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