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Berufsrecht | Hinweise zur neuen Steuerberatervergütungsverordnung (BStBK)
Am ist die neue StBVV als Teil der „Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ in Kraft getreten (BGBl. I 2020, S. 1495). Die BStBK hat am Hinweise hierzu veröffentlicht.
Die BStBK führt u.a. aus:
Es ist die Übergangsvorschrift des § 47a StBVV zu beachten. Maßgeblich ist folglich, ob der Auftrag vor oder nach dem erteilt wurde. Fraglich ist aber, wie der Zeitpunkt der Auftragserteilung bei laufenden Auftragsverhältnissen i. S. d. § 47a Satz 1 StBVV zu ermitteln ist. Die Ermittlung des genauen Zeitpunkts der Auftragserteilung wird dadurch erschwert, dass der Steuerberatungsvertrag regelmäßig ein Dauerschuldverhältnis ist und der Steuerberater bei wiederkehrenden Leistungen nicht ausdrücklich neu beauftragt wird. Aus Sicht der B...